Die Grubenlampe
1949, als ich auf der Zeche Schwerin als Kohlenhauer anfing, musste ich nach der Schicht immer mein Handgezähe (Beil und Säge) zum schärfen in der Gezähebude abgeben. Vor der Schicht konnte ich dann das geschärfte Gezähe wieder abholen und es ging wieder an den Knapp.
Einmal, als ich mit meinem Gezähe am Stapel (Blindschacht) stand, um nach Ort 3 zu meinem Knapp zu fahren, habe ich meine Grubenlampe in den Bauchgürtel eingehängt, um die Hände für das Gezähe frei zu haben, als plötzlich der Gürtel riss und meine Lampe in den Blindschacht weit nach unten in den Sumpf am Boden des Schachtes fiel.
Den Verlust der Lampe meldete ich dem Lampenmeister. Einige Tage später hatte ich einen Zettel auf meiner Schichtmarke, ich sollte die Lampe bezahlen. 95 DM war der Preis, also 1,5 Wochen umsonst gearbeitet. Das fand ich nicht richtig, denn ich hatte mich nicht falsch verhalten.
Beim Betriebsführer war nichts zu machen er meinte ich hätte fahrlässig gehandelt. Danach versuchte ich es beim Betriebsrat, der auch ablehnte.
Zuletzt wandte ich mich noch an den Vorsitzenden des Betriebsrates, der mit mir in der Gewerkschaft war und den ich auch vom Sport kannte und trug ihm mein Anliegen vor. Er nahm mich zur Seite und meinte leise: "Für eine Pulle Schnaps regel ich das!"
Als Gewerkschaftler fand ich das...... ja wie denn. Korrupt. Eine Flasche Schnaps gegen eine Grubenlampe. Ich biss in den sauren Apfel und gab ihm die Flasche Schnaps. Ich brauchte die Lampe nicht zu bezahlen.
Ich war darüber so wütend, ich bin danach aus der Gewerkschaft ausgetreten. Später wurde ich wieder Mitglied, denn dieser Eine ist nicht die ganze Gewerkschaft.
Fragt sich natürlich, was es _ihn_ gekostet hat, vielleicht genau die Flasche Schnaps?